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Landesentwicklung und Umweltfragen 8.2 Landesentwicklung und Umweltfragen - Zentrale Orte, Ober-, Mittel- und Nahbereiche

Abkürzungen:

OZ Oberzentrum mMZ mögliches Mittelzentrum gUZ gemeinsames Unterzentrum
MZ Mittelzentrum gmMZ gemeinsames mögliches Mittelzentrum KlZ Kleinzentrum
gMZ gemeinsames Mittelzentrum UZ Unterzentrum gKlZ gemeinsames Kleinzentrum

Festlegung der zentralörtlichen Stufe

Die zentralörtlichen Einstufungen für die Oberzentren (OZ), die Mittelzentren (MZ), die gemeinsamen Mittelzentren (gMZ), die möglichen Mittelzentren (mMZ), die Unterzentren (UZ) und für die gemeinsamen Unterzentren (gUZ) sind im Landesentwicklungsprogramm Bayern (2003) vorgenommen worden. Die mit dem Zusatz "(E)" gekennzeichneten Orte sollen bevorzugt entwickelt werden.
Die Kleinzentren (KlZ) sowie die gemeinsamen Kleinzentren (gKlZ) wurden in den jeweiligen Regionalplänen festgelegt.

Aufgabe der zentralen Orte

Durch das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und durch die Regionalpläne wurden die zentralen Orte benannt. Ihre Aufgabe ist es, für die Bevölkerung ihrer Verflechtungsbereiche überörtliche öffentliche und private Versorgungseinrichtungen der unterschiedlichen Stufen jeweils in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen und damit einen entscheidenden Beitrag bei der Verwirklichung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen zu leisten. Für die Wirtschaft sollen die zentralen Orte attraktive Standortvoraussetzungen bieten.

Zentralörtliche Verflechtungsbereiche

Verflechtungsbereich ist jener Bereich, dessen Bevölkerung vorwiegend von dem zugehörigen zentralen Ort versorgt wird; er wird auf der Grundlage der vorherrschenden Orientierungsrichtung der Bevölkerung unter Berücksichtigung der zumutbaren Entfernung zum zentralen Ort und der Tragfähigkeit für zentralörtliche Einrichtungen abgegrenzt. Es wird der Versorgungsaufgabe entsprechend zwischen Nah-, Mittel- und Oberbereich unterschieden.

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