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8.2 | Landesentwicklung und Umweltfragen - Zentrale Orte, Ober-, Mittel- und Nahbereiche |
Abkürzungen:
| OZ | Oberzentrum | mMZ | mögliches Mittelzentrum | gUZ | gemeinsames Unterzentrum |
| MZ | Mittelzentrum | gmMZ | gemeinsames mögliches Mittelzentrum | KlZ | Kleinzentrum |
| gMZ | gemeinsames Mittelzentrum | UZ | Unterzentrum | gKlZ | gemeinsames Kleinzentrum |
Festlegung der zentralörtlichen Stufe
Die zentralörtlichen Einstufungen für die Oberzentren
(OZ), die Mittelzentren (MZ), die gemeinsamen Mittelzentren (gMZ), die möglichen
Mittelzentren (mMZ), die Unterzentren (UZ) und für die gemeinsamen Unterzentren (gUZ)
sind im Landesentwicklungsprogramm Bayern (2003) vorgenommen worden. Die mit dem Zusatz
"(E)" gekennzeichneten Orte sollen bevorzugt entwickelt werden.
Die Kleinzentren (KlZ) sowie die gemeinsamen Kleinzentren (gKlZ) wurden in den jeweiligen
Regionalplänen festgelegt.
Aufgabe der zentralen Orte
Durch das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und durch die Regionalpläne wurden die zentralen Orte benannt. Ihre Aufgabe ist es, für die Bevölkerung ihrer Verflechtungsbereiche überörtliche öffentliche und private Versorgungseinrichtungen der unterschiedlichen Stufen jeweils in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen und damit einen entscheidenden Beitrag bei der Verwirklichung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen zu leisten. Für die Wirtschaft sollen die zentralen Orte attraktive Standortvoraussetzungen bieten.
Zentralörtliche Verflechtungsbereiche
Verflechtungsbereich ist jener Bereich, dessen Bevölkerung vorwiegend von dem zugehörigen zentralen Ort versorgt wird; er wird auf der Grundlage der vorherrschenden Orientierungsrichtung der Bevölkerung unter Berücksichtigung der zumutbaren Entfernung zum zentralen Ort und der Tragfähigkeit für zentralörtliche Einrichtungen abgegrenzt. Es wird der Versorgungsaufgabe entsprechend zwischen Nah-, Mittel- und Oberbereich unterschieden.
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